Begleitetes FahrenJugendliche können mit 16½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Nach der Prüfung bekommen diese eine Bescheinigung, die mit der Volljährigkeit in einen Führerschein umgetauscht wird. Die Teilnehmer des Modellprojektes dürfen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.