Klasse M - Mindestalter 16ab 16 JahreKeine Befristung der BesitzdauerKleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)Ausnahmen der Klasse M:- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine PrüfbescheinigungAls Kleinkrafträder gelten auch- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Klasse M
Fahrschule Detlef Euler, An der Mehrzweckhalle 4, 65558 Lohrheim, Tel.06430-1417, eMail: detlef@fahrschule-euler.de