Begleitetes fahren- Mindestalter 16 1/2 Jugendliche können mit 16½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Nach der Prüfung bekommen diese eine Bescheinigung, die mit der Volljährigkeit in einen Führerschein umgetauscht wird. Die Teilnehmer des Modellprojektes dürfen vor der Erteilung der Fahrerlaubnis keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Den Besitzern dieser Fahrerlaubnis ist es allerdings nur gestattet, ein Kraftfahrzeug zu führen, wenn eine Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt und verbal Einfluss nehmen kann. Die betreffende Begleitperson (z. B. Eltern) muss schon im Antrag genannt werden. Außerdem kann die Begleitperson einen Vorbereitungskurs belegen. Beschränkungen in Bezug auf ein Mindest- oder Maximalalter wurden seit 1. März 2006 durchgesetzt. Demzufolge müssen die Begleitpersonen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3) sein und dürfen höchstens 3 Punkte (in manchen Bundesländern 5 Punkte) im Verkehrszentralregister haben.
Begleitetes Fahren  
Fahrschule Detlef Euler, An der Mehrzweckhalle 4, 65558 Lohrheim, Tel.06430-1417, eMail: detlef@fahrschule-euler.de