Klasse A1 - Mindestalter 16 IBeinhaltet M ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
Klasse A1  
Fahrschule Detlef Euler, An der Mehrzweckhalle 4, 65558 Lohrheim, Tel.06430-1417, eMail: detlef@fahrschule-euler.de